Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Geführte Grof Cycling Radtouren

Für die Geführten Radtouren, den Fahrradverleih und andere von der Agentur Grof Cycling (Kovego d.o.o.) organisierten Dienstleistungen unterliegen den folgenden Bedingungen:

1. VERTRAGSPARTNER

Vertragspartner sind Grof Cycling/ Kovego d.o.o. (nachfolgend »Veranstalter« genannt) und der Kunde/Auftraggeber (nachfolgend »Teilnehmer« genannt). Wenn die Bestellung von einer Dritten Person für den Gast erteilt ist, so steht die Dritte Person zusammen mit dem Gast dem Hotel aufgrund einer gesamtschuldnerischen Garantie für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ein.

2. BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER TOUR

Unsere geführten Radtouren sind für alle Arten von Radfahrern geeignet. Die Teilnehmer müssen in einer grundlegenden Kondition sein. Vor der Anmelde zur Tour empfehlen wir dem Teilnehmer die Anforderung der Tour zu prüfen und sich mit der Agentur über die passende für seinen Zustand beste Radtour informieren.

3. PREISE

Die Preise richten sich nach dem Radtourenprogramm und gelten ab dem Tag der Veröffentlichung des Programms.

Die Preise der geführten Radtouren sind in unserer Preisliste aufgeführt welche Sie auf unserer Website grof-cycling.eu finden können. Die Einzelpreise beinhalten Dienstleistungen, welche unter jeder Tour separat aufgeführt sind. Zusatzleitungen die nicht im Grundpreis enthalten sind werden gesondert berechnet und sind unter „Zusatzleistungen“ aufgeführt.

Der Teilnehmer ist mit der Anmelde zur Tour verpflichtet alle obligatorischen Zuschläge zu zahlen welche sich bei jeder einzelnen Tour unter „Obligatorische Zuschläge“ befinden. Soweit die Zuschläge nicht bereits im Grundpreis der Tour enthalten sind, werden diese im Vertrag zusammen mit dem Grundpreis der Radtour und unverbindlichen optionalen Zuschlägen addiert und stellen somit die letzte Verpflichtung des Fahrgastes.

Im Programm kann der Veranstalter festlegen, dass der Teilnehmer für bestimmte Leistungen vor Ort bezahlen muss. Grof Cycling agiert in diesem Fall nicht als Veranstalter oder Vermittler sondern lediglich als Informant. In diesem Fall macht der Teilnehmer alle Reklamationserfordernisse ausschließlich beim Auftragnehmer bzw. Leistungserbringer vor Ort.

Alle Rabatte und Vorteile verweisen sich immer gegenseitig aus und addieren sich nicht. Berechtigt der Kunde gleichzeitig für mehrere Rabatte wird in diesem Fall nur der höchste Rabatt verrechnet.

Auf Wunsch des Kunden für eine Vorbereitung einer individuellen Radtour, erstellt der Veranstalter ein Angebot dessen Preis sich nach den beschlossenen Leistungen richtet und von Angebot zu Angebot variieren kann.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Preis bei neuen Wechselkursänderungen der vereinbarten Währung, bei Steuervorschriften, Preisniveaus lokaler Anbieter, Druckzwerg, Kosten durch höhere Gewalt oder sonstigen unvorhergesehenen Kosten zu erhöhen. Der Preis kann in Vereinbarung mit den Teilnehmern geändert werden, wenn für die Tour die Mindestteilnehmerzahl nicht genügt. Der Veranstalter muss den Teilnehmer spätestens 10 Tage vor dem Termin der Radtour über die Preisänderung informieren.  Falls die Preiserhöhung 10% des ursprünglichen Preises übersteigt hat der Teilnehmer das Recht die Radtour kostenfrei zu stornieren.

4. REGISTRIERUNGSGEBÜHR

Gemäß des Beschlusses und der Preisliste des Verbandes der Tourismusbüros Sloweniens, kann der Veranstalter dem Teilnehmer Standardreservierungskosten und Kosten für die Zusammenstellung eines personalisierten Angebots in Höhe von 12€ pro Reservierung in die Rechnung erstellen. Bei einem komplexeren Angebot für individuelle Führungen kann der Veranstalter dem Teilnehmer 21€ in Form einer Anzahlung für die Angebotserstellung in die Rechnung erstellen. Im Fall das der Kunde das Angebot nicht annimmt wir die Kaution von 21€ nicht zurückerstattet.

5. RESERVIERUNGSVERTRAG

Bei der Anmeldung zur Tour unterzeichnen der Teilnehmer und der Veranstalter einen „Reservierungsvertrag“. Der Vertrag umfasst die zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer vereinbarten Dienstleistungen bzw. den Kunden der Radtour. Das beinhaltet alle erhaltenen Informationen über den Kunden und den Reiseteilnehmer, Rechnung mit Zuschlagsinformationen, Beschreibung der Tour, alle Informationen, Anforderung und sonstige Fakten zur Tour.

Mit der Bestätigung der Reservierung übereinstimmen sich alle Teilnehmer das Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Tour gelesen und akzeptiert haben. Nach der erfolgten Reservierung/Zahlung ist der Vertrag bindend.

6. BEZAHLUNG

Die Bezahlung des Übereinkommens erfolgt in Euro. (EUR, €).  Als Zahlungstag gilt der Tag an dem der Reisende die Zahlung an den Veranstalter (Grof Cycling – Kovego d.o.o.) oder der zugelassenen Agentur leistet oder wenn die Firma die Zahlung auf das Kovego d.o.o. Transaktionskonto erhält.

Bei der Anmeldung zu einer Radtour ist der Kunde verpflichtet einen Gesamtbuchungswert von 30% für die Garantie zu zahlen. Der Restbetrag muss spätestens am Abreisetag oder wie im Reservierungsvertrag angegeben bezahlt werden.

Die Zahlung kann folgend verrechnet werden:

  • Per Kreditkarte (Visa, Mastercard) über die Website grof-cycling.eu, E-Mail, Telefon oder an der Rezeption des Hotels Grof;
  • Mit Bargeld an der Rezeption des Hotel Grof
  • Zahlung auf das Transaktionskonto der Firma Kovego d.o.o., Čeplje 12, 3305 Vransko, Slowenien. Bank: Sberbank d.d., Prešernova ulica 27, 3000 Celje, Bankkonto: SI56 3000 0000 8022 421
  • Bei der zugelassenen Agentur für den Verkauf der Radtouren Grof Cycling.

 

Die Rechnung wird am Ende der Radtour von der Firma Kovego d.o.o. / Hotel Grof ausgestellt.

7. STORNIERUNG UND UMBUCHUNG DER RESERVIERUNG

Der Reisende hat das Recht auf eine schriftliche Stornierung der Radtour am Check – in Punkt an dem er eingecheckt hat. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück hat der Veranstalter Anspruch auf Erstattung der Kosten aufgrund der Absage der Tour. Die Kostenhöhe richtet sich nach dem Zeitpunkt in dem der Reisende die Stornierung eingereicht hat:

  • Mehr als 10 Tage vor der Tour: Verwaltungsgebühr 12€ pro Teilnehmer
  • 10 bis 3 Tage vor der Tour: Kosten von 50% des Grundpreises der Tour
  • Weniger als 3 Tage vor der Tour: 100% Kosten der Grundtour        

 

Bei einer Umbuchung mehr als 10 Tage vor Tour beginn kann eine Bearbeitungsgebühr von 12€ erhoben werden. Bei einer Umbuchung die weniger als 10 Tage vor der Tour antretet können die unter den Kosten für die Stornierung der Tour aufgeführten Stornobedingungen je nach Änderung berücksichtigt werden.

Sollte sich der Teilnehmer während der Führung aus irgendeinem Grund entschließen die Gruppe zu verlassen, haftet der Veranstalter nicht für die eventuell entstehenden Mehrkosten des Teilnehmers. Der Teilnehmer kann keine Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. In diesem Fall sprechen sie mit Ihrer Versicherung und schließen das Stornorisiko ab.

8. STORNIERUNG ODER ÄNDERUNG DER TOUR DURCH DEN VERANSTALTER

Grof Cycling kann eine Tour bei höherer Gewalt, schlechtem Wetter, fehlenden Tourguides, bei einer geringen Teilnehmeranzahl oder anderen unvorhergesehenen Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat absagen. Der Veranstalter wird, wenn möglich sein Bestes tun um die Teilnehmer zu informieren:

  • Spätestens 10 Tage vor Reiseantritt bei einer Tour die 5 oder mehr Tage dauert
  • Spätestens 2 Tage vor dem Abreisedatum bei einer Tour die 4 oder weniger Tage dauert

 

Im Falle einer Stornierung aus den oben genannten Gründen wird dem Teilnehmer der ganze bezahlte Betrag zurückerstattet. Der Veranstalter übernimmt keine weiteren Kosten die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Tour entstehen.

Der Veranstalter strebt an die Tour wie in der beschriebenen Tour Beschreibung durchzuführen. Als Konsequenz von Wetterbedingungen oder andren unvorhergesehenen Umständen kann es jedoch zu verschiedenen Änderungen bei der Durchführung der Tour kommen. In solchen Fällen werden die Teilnehmer vor dem Fahrtantritt über wesentliche Änderungen informiert. Der Teilnehmer hat das Recht die Reservierung zu stornieren und erhält den vollen bezahlten Betrag zurück. Wenn das Programm während der Führung geändert werden muss, muss der Reiseleiter den Teilnehmer so schnell wie möglich informieren.

9. PFLICHTEN DES TEILNEHMERS

Der Teilnehmer ist verpflichtet die Tourenbeschreibungen sorgfältig zu lesen und zu beurteilen ob er körperlich und geistig bereit ist an der Tour teilzunehmen ohne sich oder andere Teilnehmer zu gefährden.

Bei gesundheitlichen Problemen sollte sich der Teilnehmer mit seinem Arzt über die Angemessenheit der Teilnahme an der Tour beraten.

Die Teilnehmer sind verpflichtet alle Anweisungen und Entscheidungen des Führers auf der Tour zu befolgen. Im Falle das der Teilnehmer auf die Tour ungenügend vorbereitet ist oder über eine ungeeignete Ausrüstung verfügt, dem Führer oder der Gruppe Probleme bereitet hat der Führer das Recht zu entscheiden, dass der Teilnehmer die Tour verlassen muss. In solchem Fall übernimmt der Veranstalter keine zusätzlichen Kosten die entstehen können. Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die vorstehenden Regeln trägt der Teilnehmer die zusätzlichen Kosten die den Veranstalter treffen könnten.

10. BESCHWERDEN

Alle eventuellen Beschwerden müssen vom Teilnehmer bei der Tour dem Führer eingereicht werden damit die Reiseleitung die Angelegenheit vor Ort klären kann. Schriftliche Beschwerden und Rückerstattungsanträge müssen dem Veranstalter spätestens 14 Tage nach Tourende übermittelt werden.

11. VERSICHERUNG

Die Teilnahme an den geführten Radtouren des Veranstalters Grof Cycling erfolgt auf eigene Verantwortung. Als Veranstalter übernehmen wir keine Haftung für Kosten im Zusammenhang mit Unfällen oder Verletzungen die während der Tour auftreten könnten.

Teilnehmern aus dem Ausland empfehlen wir eine Unfallversicherung im Heimatland zu schließen da solch eine Versicherung in unserer Tour Buchung nicht enthalten ist. Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis ebenfalls nicht enthalten.

12. FOTOGRAFIEREN

Der Führer wir während der Führung gemeinsame Fotos von allen Teilnehmern machen. Die Fotos werden für Print und Online Publikationen wie auch für Werbeaktionen verwendet werden. Zudem wird erwartet das auch andere Radsportteilnehmer die Tour fotografieren werden. Wenn Sie nicht fotografiert werden möchten, informieren Sie bitte unseren Führer zu Beginn oder bei der Buchung der Radtour.

13. SONSTIGES

Der Veranstalter behält das Recht Radtouren zu ändern. Die Daten können sich in Bezug auf Zeit, Transport, Unterkunft, Preisänderung und Tippfehler ändern welche sich auf die Teilnehmer auswirken können.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Verleih von Fahrrädern und anderer Ausrüstung

1. MIETVERTRAG

Mit der Unterschrift des Ausrüstungsmietvertrages verpflichtet sich der Veranstalter dem Mieter das Fahrrad und die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand und mit entsprechender Sicherheitsausrüstung (Helm, Schloss) zu übergeben.

Beim Erhalt der Gemieteten Ausrüstung und der Vertragsunterzeichnung erklärt der Auftraggeber, dass er mit den Allgemeinen Mietbedingungen einverstanden ist ordnungsgemäß und in vereinbartem Zustand die gemietete Ausrüstung überprüft hat.

2. VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS

Der Kunde muss bei dem Erhalt der Ausrüstung ein gültiges persönliches Dokument vorlegen und genaue Daten angeben (Name, Nachname, Adresse, Telefonnummer, Adresse, Alter, Gewicht und Größe - um das richtige Fahrrad auswählen).

Der Kunde soll die ausgeliehene Ausrüstung sorgfältig verwenden und lagern – um sicherzustellen, dass die Ausrüstung während der gesamten Mietzeit in gutem Zustand ist. Bei einer Feststellung von Mängeln and den Geräten muss der Mieter unverzüglich den Veranstalter benachrichtigen.

Bei dem Erhalt zahlt der Mieter den vollen Wert des Betrages des Fahrradverleihs und des Zubehörs sowie aller im Vertrag genannten Zusatzleistungen. Bei einer Verlängerung des Mietvertrages wird nur diese bei Rückgabe der Geräte in Rechnung gestellt.

Der Mieter bringt die Geräte zum vereinbarten Zeitpunkt an den vereinbarten Ort zurück. Bei der Rückkehr prüfen sie gemeinsam mit dem Veranstalter den Zustand der Ausrüstung und des Fahrrades.

3. DIEBSTAHL UND BESCHÄDIGUNG

Mietgeräte sind nicht gegen Beschädigung und Diebstahl versichert. Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter unverzüglich die Polizei verständigen um den Diebstahl anzuzeigen und innerhalb von 24 Stunden dem Veranstalter einen Originalen Polizeibericht übergeben. Bei Diebstahl wird dem Mieter ein Betrag in Höhe des Wertes der gestohlenen Geräte in die Rechnung gestellt. Die Zahlung der Miete ist erst nach Zustellung des originalen Polizeiberichtes fällig.

Sofern die Leihfrist noch nicht abgelaufen ist, wird der Veranstalter die Geräte sofern sie vorhanden sind durch gleichwertige ersetzen und zwar erst nachdem der Mieter die entwendeten Geräte entschädigt hat.

Bei Beschädigung der ausgeliehenen Geräte wird dem Mieter die vom Veranstalter geschätzte Schadenshöhe in Rechnung gestellt.

4. MIETPREIS

Die Mietpreise werden als Ganztagesmiete oder als Halbtagesmiete berechnet. Als Ganztagesmiete gilt jede Miete der Ausrüstung die länger als 4 Stunden dauert, eine Halbtagesmiete gilt, wenn sie kürzer als 4 Stunden ist.

Der Mieter muss die gemietete Ausrüstung nach Absprache mit dem Veranstalter innerhalb der vereinbarten Frist in einwandfreiem Zustand zurückgeben. Falls der Mieter die gemietete Ausrüstung verlängern möchte, muss er den Veranstalter vor Ablauf der Rückgabefrist informieren und den Restbetrag bezahlen. Erfolgt die Rückgabe nicht in der vereinbarten Zeit, kann der Veranstalter alle Möglichkeiten nutzen um die Geräte zurück zu bekommen auch wenn der Mieter dies nicht will. In diesem Falle werden die Kosten für die Zeit zusätzlich berechnet. Für den Fall, dass die ausgeliehene Ausrüstung nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben wird, übergibt der Veranstalter die Angelegenheit an die zuständige Behörde.

Im Beispiel, dass der Mieter die gemietete Ausrüstung aufgrund von Krankheit oder Verletzung vorzeitig zurückgibt und eine ärztliche Bescheinigung vorlegt wir die Miete für die nicht genutzte Zeit zurückerstattet. Schlechtes Wetter oder andere Gründe sind kein Grund die gezahlte Miete zurückzuerstatten.

5. STORNIERUNG DER RESERVIERUNG

Wir bitten Sie, dass Sie den Veranstalter so früh wie möglich über die Stornierung der Reservierung informieren. Im Falle einer Stornierung gelten folgende Regeln:

  • Mehr als 5 Tage vor dem Mietdatum: Stornierung ist kostenlos
  • 4 bis 2 Tage vor dem Mietdatum: 30% des Mietpreises wird zurückerstattet
  • 1 Tag vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises wird zurückerstattet
  • Übernimmt der Mieter die gemietete Ausrüstung nicht, wird der volle Mietpreis berechnet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die reservierte Ausrüstung einem anderen Mieter zu übergeben, wenn der Mieter diese nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abholt.

 

6. WECHSEL DER AUSRÜSTUNG

Der Kunde kann während der Mietzeit einen Ausrüstungswechsel verlangen. Die erste Änderung ist kostenlos, für weitere Änderungen wir eine Gebühr von 5€ verlangt.

Im Falle eines Austausches der Ausrüstung anderer Qualität, wird dem Kunden die Preisdifferenz zur höherwertigen oder minderwertigen Ausrüstung erstattet.

7. ZAHLUNG

Die Bezahlung der Miete ist bei der Firma Kovego d.o.o. oder an der Rezeption des Hotel Grof möglich wo der Mieter auch die vereinbarte Ausrüstung bekommt. Die Zahlung ist in Bar oder per Kreditkarte (Visa, Mastercard) möglich. Es gilt auch die Möglichkeit eine Bezahlung per Proforma zu erstatten:

Firma: Kovego d.o.o., Čeplje 12, 3305 Vransko, Slowenien

Bank: Sberbank d.d., Prešernova ulica 27, 3000 Celje

IBAN: SI56 3000 0000 8022 421; SWIFT: SABRSI2X

8. SONSTIGES

Alle Mietbedingungen der Firma Kovego d.o.o. werden durch die slowenische Gesetzgebung geregelt. Alle Konflikte die sich aus dieser Vereinbarung ergeben und sich auf ihre Gültigkeit, Deutung, Umsetzung oder Beendigung beziehen, unterliegen die der Zuständigkeit des Gerichts in Celje.

Der Vranstalter hat das Recht dem Kunden im Falle von Konflikten jede Dienstleistung der Fahrradaustrüstung für die Zukunft zu verweigern.